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	<title>Kommentare zu: Gender Mainstreaming</title>
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	<description>Blog eines späten Konservativen</description>
	<pubDate>Thu, 11 Mar 2010 22:31:05 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Markus Graf zu Rosenfeld</title>
		<link>http://unterlinken.de/2009/07/14/gender-mainstreaming/comment-page-1/#comment-617</link>
		<dc:creator>Markus Graf zu Rosenfeld</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Dec 2009 09:30:42 +0000</pubDate>
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		<description>Es ist dieses gehaucht Muffige, dieses Zuspätkommen bei  bestimmten Themen mit der Geste des Tausendsassas, das uns den Fleischhauer so penetrant, so schwer und unelegant erscheinen lässt, obwohl er gern wie der Adel (der wirklich was vom Konwervieren versteht) das Florett fechten würde mit der Leichtigkeit der Italiener. - Gähn.

Hier ein Zitat aus dem Webblog von Frau Prof. Dr. Luise Pusch: 

"Eine Frau, die vor etwa 20 Jahren an der Uni Salzburg promovierte und statt des “Doktortitels” den Titel “Doktorin” haben wollte, belehrten die Beamten süffisant, die weibliche Form von “Doktor” laute “doctrix” – “Doktorin” sei als Titel leider nicht vertretbar, schon aus sprachlichen Gründen.
Die ItalienerInnen, immerhin die legitimen ErbInnen der hier an den Haaren herbeigezogenen lateinischen Sprache, sind da nicht so pingelig. Eine Doktorin bekommt den titel “dottoressa”; “dottore” fänden die ItalienerInnen für eine Frau wohl grotesk."</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist dieses gehaucht Muffige, dieses Zuspätkommen bei  bestimmten Themen mit der Geste des Tausendsassas, das uns den Fleischhauer so penetrant, so schwer und unelegant erscheinen lässt, obwohl er gern wie der Adel (der wirklich was vom Konwervieren versteht) das Florett fechten würde mit der Leichtigkeit der Italiener. - Gähn.</p>
<p>Hier ein Zitat aus dem Webblog von Frau Prof. Dr. Luise Pusch: </p>
<p>&#8220;Eine Frau, die vor etwa 20 Jahren an der Uni Salzburg promovierte und statt des “Doktortitels” den Titel “Doktorin” haben wollte, belehrten die Beamten süffisant, die weibliche Form von “Doktor” laute “doctrix” – “Doktorin” sei als Titel leider nicht vertretbar, schon aus sprachlichen Gründen.<br />
Die ItalienerInnen, immerhin die legitimen ErbInnen der hier an den Haaren herbeigezogenen lateinischen Sprache, sind da nicht so pingelig. Eine Doktorin bekommt den titel “dottoressa”; “dottore” fänden die ItalienerInnen für eine Frau wohl grotesk.&#8221;</p>
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		<title>Von: Johannes Schlörb</title>
		<link>http://unterlinken.de/2009/07/14/gender-mainstreaming/comment-page-1/#comment-284</link>
		<dc:creator>Johannes Schlörb</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 12 Sep 2009 05:35:16 +0000</pubDate>
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		<description>Grandios! Ganz besonders engagiert im "Gendering" ist man ja in Hamburg: http://www.youtube.com/watch?v=jFW-sZQ6kis</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Grandios! Ganz besonders engagiert im &#8220;Gendering&#8221; ist man ja in Hamburg: <a href="http://www.youtube.com/watch?v=jFW-sZQ6kis" rel="nofollow">http://www.youtube.com/watch?v=jFW-sZQ6kis</a></p>
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	<item>
		<title>Von: Sprücheklopfer</title>
		<link>http://unterlinken.de/2009/07/14/gender-mainstreaming/comment-page-1/#comment-269</link>
		<dc:creator>Sprücheklopfer</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 29 Aug 2009 09:45:04 +0000</pubDate>
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		<description>Antwort auf ihren Beitrag
mit den besten Grüßen

http://spruecheklopfer1.twoday.net/stories/5909527/</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Antwort auf ihren Beitrag<br />
mit den besten Grüßen</p>
<p><a href="http://spruecheklopfer1.twoday.net/stories/5909527/" rel="nofollow">http://spruecheklopfer1.twoday.net/stories/5909527/</a></p>
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	<item>
		<title>Von: Björn Czeschick</title>
		<link>http://unterlinken.de/2009/07/14/gender-mainstreaming/comment-page-1/#comment-161</link>
		<dc:creator>Björn Czeschick</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Jul 2009 10:52:10 +0000</pubDate>
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		<description>"Gendering" leichtgemacht

Die Berliner Gesetzgebungsmaschinerie ist bisweilen im Stande, äußerst kuriose Gesetze hervorzubringen. Diese Erkenntnis ist bei weitem nicht neu und erst recht nicht bedeutend. Wiederholt hat sich die Öffentlichkeit über diese Auswüchse brüskiert, empört oder - je nach Sachverhalt - auch amüsiert. Doch mit dem dritten Gesetz zur Änderung des Zivildienstgesetzes vom 14. Juni 2009 (BGBl. I 2009, S. 1229) wurde ein Pudel geschossen, der seinesgleichen sucht.

Gegenstand des Gesetzes sind zunächst und vor allem einige Änderungen des Zivildienstgesetzes bezüglich der Ausgestaltung des Zivildienstes als Lerndienst, ein Programm, das seit längerer Zeit verfolgt wird und das möglicherweise durch dieses Gesetz einen entscheidenden Fortschritt gemacht hat. Doch neben der Verwirklichung dieses hehren Ziels fallen einige kleinere Änderungen auf. Beispielsweise bestimmt das Gesetz: „Die Angabe zu § 20 wird wie folgt gefasst: „§ 20 Vernehmung von Zeuginnen, Zeugen und Sachverständigen“; es legt fest, dass gemäß § 2 Abs. 2 Zivildienstgesetz in Zukunft durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „eine Bundesbeauftragte für den Zivildienst (Bundesbeauftragte) oder ein Bundesbeauftragter für den Zivildienst (Bundesbeauftragter)“ ernannt werden können. Auf den ersten Blick wird hier nichts beunruhigendes ins Gesetz geschrieben, sondern eine seit langem geübte Praxis - seit langem geübt? Aber auf welcher Rechtsgrundlage, wenn es jetzt erst ins Gesetz geschrieben wird?

Nun, die Antwort gibt ein Blick in das Zivildienstgesetz in seiner bisherigen Fassung. Hier lautet Die Überschrift von § 20 „Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen“, und § 2 Abs. 2 ZDG legt fest, dass durch das BMFSFJ „ein Bundesbeauftragter für den Zivildienst (Bundesbeauftragter) ernannt“ wird. Auf den ersten Blick sind die Regelungen also identisch, auf den zweiten zeigt sich, dass hier jeweils die weibliche Variante des Zeugen oder des Bundesbeauftragten ins Gesetz geschrieben wurde. Ebenso verhält es sich mit weiteren Änderungen des Zivildienstgesetzes, und im Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucksache 16/10995 vom 20. November 2008) heißt es auf S. 13: „Mit diesem Gesetz werden das Zivildienstgesetz und das Zivildienstvertrauensmann-Gesetz nach § 1 Abs. 2 des Bundesgleichstellungsgesetzes geschlechtergerecht formuliert“, in den Erläuterungen zu den einzelnen Änderungen jeweils, dass die jeweilige Vorschrift „im Hinblick auf eine geschlechtergerechte Formulierung angepasst“ worden sei.

Wie schön, möchte man sich denken, dass die Geschlechtergerechtigkeit nun auch das Zivildienstgesetz erreicht hat. Und es ist nur konsequent, schließlich hat die Bundesregierung, allen voran die für ihr modernes Geschlechterbild bekannte oberste Dienstherrin der Zivildienstleistenden, Familienministerin Ursula von der Leyen, sich zum vornehmen Ziel des „Gender-Mainstreaming“ bekannt, jener Politikrichtung, mit welcher die Gleichstellung von Mann und Frau, nachdem bekannt wurde, dass nach der Durchsetzung der bloßen Gleichberechtigung noch Unterschiede geblieben sind, endlich erreicht werden soll. Folgerichtig wurde auch im hier durch die Bundesregierung zitierten § 1 Abs. 2 Bundesgleichstellungsgesetz festgelegt: „Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes sollen die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen.“
Nun wird also auch das Zivildienstgesetz so geändert, dass sich niemand mehr diskriminiert fühlen wird.

Wirklich niemand?

Wohlweislich wurde ein Begriff nicht, wie es so schön modern heißt, „gegendert“, nämlich der für den, um den es im Gesetz hauptsächlich geht: Er heißt weiterhin „der Dienstpflichtige“, „der Dienstleistende“, der „Kriegsdienstverweigerer“.

Und so hat die Bundesregierung, mutmaßlich unabsichtlich, das Heuchlerische an ihrer eigenen Gleichstellungspolitik für jeden offensichtlich gemacht. Denn zwischen dem Zeugen, dem Bundesbeauftragten und dem Vertreter der Kirche fiel der Zivildienstleistende nicht weiter auf. Jetzt aber ist er der einzige im Gesetz, dem nicht sein weibliches Pendant an die Seite gestellt wird. Jeder, der einmal ins Gesetz schaut, sieht sofort, dass die Bundesregierung ihrem eigenen Gleichstellungsgesetz und -Anspruch nicht gerecht werden kann. Wie auch? Die Wehrpflicht, und mit ihr der Zivildienst, ist Ungleichbehandlung mit Verfassungsrang, und steht, wie das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgestellt hat, als gleichrangiges Spezialgesetz nicht im Widerspruch zum Grundrecht der Gleichbehandlung von Mann und Frau.

Machen wir uns nichts vor: Frau von der Leyen und ihre Kollegen können „gendern“, soviel sie wollen. Eine Gleichstellung der Geschlechter wird es in Deutschland nicht geben, solange es die Wehrpflicht gibt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Gendering&#8221; leichtgemacht</p>
<p>Die Berliner Gesetzgebungsmaschinerie ist bisweilen im Stande, äußerst kuriose Gesetze hervorzubringen. Diese Erkenntnis ist bei weitem nicht neu und erst recht nicht bedeutend. Wiederholt hat sich die Öffentlichkeit über diese Auswüchse brüskiert, empört oder - je nach Sachverhalt - auch amüsiert. Doch mit dem dritten Gesetz zur Änderung des Zivildienstgesetzes vom 14. Juni 2009 (BGBl. I 2009, S. 1229) wurde ein Pudel geschossen, der seinesgleichen sucht.</p>
<p>Gegenstand des Gesetzes sind zunächst und vor allem einige Änderungen des Zivildienstgesetzes bezüglich der Ausgestaltung des Zivildienstes als Lerndienst, ein Programm, das seit längerer Zeit verfolgt wird und das möglicherweise durch dieses Gesetz einen entscheidenden Fortschritt gemacht hat. Doch neben der Verwirklichung dieses hehren Ziels fallen einige kleinere Änderungen auf. Beispielsweise bestimmt das Gesetz: „Die Angabe zu § 20 wird wie folgt gefasst: „§ 20 Vernehmung von Zeuginnen, Zeugen und Sachverständigen“; es legt fest, dass gemäß § 2 Abs. 2 Zivildienstgesetz in Zukunft durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „eine Bundesbeauftragte für den Zivildienst (Bundesbeauftragte) oder ein Bundesbeauftragter für den Zivildienst (Bundesbeauftragter)“ ernannt werden können. Auf den ersten Blick wird hier nichts beunruhigendes ins Gesetz geschrieben, sondern eine seit langem geübte Praxis - seit langem geübt? Aber auf welcher Rechtsgrundlage, wenn es jetzt erst ins Gesetz geschrieben wird?</p>
<p>Nun, die Antwort gibt ein Blick in das Zivildienstgesetz in seiner bisherigen Fassung. Hier lautet Die Überschrift von § 20 „Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen“, und § 2 Abs. 2 ZDG legt fest, dass durch das BMFSFJ „ein Bundesbeauftragter für den Zivildienst (Bundesbeauftragter) ernannt“ wird. Auf den ersten Blick sind die Regelungen also identisch, auf den zweiten zeigt sich, dass hier jeweils die weibliche Variante des Zeugen oder des Bundesbeauftragten ins Gesetz geschrieben wurde. Ebenso verhält es sich mit weiteren Änderungen des Zivildienstgesetzes, und im Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucksache 16/10995 vom 20. November 2008) heißt es auf S. 13: „Mit diesem Gesetz werden das Zivildienstgesetz und das Zivildienstvertrauensmann-Gesetz nach § 1 Abs. 2 des Bundesgleichstellungsgesetzes geschlechtergerecht formuliert“, in den Erläuterungen zu den einzelnen Änderungen jeweils, dass die jeweilige Vorschrift „im Hinblick auf eine geschlechtergerechte Formulierung angepasst“ worden sei.</p>
<p>Wie schön, möchte man sich denken, dass die Geschlechtergerechtigkeit nun auch das Zivildienstgesetz erreicht hat. Und es ist nur konsequent, schließlich hat die Bundesregierung, allen voran die für ihr modernes Geschlechterbild bekannte oberste Dienstherrin der Zivildienstleistenden, Familienministerin Ursula von der Leyen, sich zum vornehmen Ziel des „Gender-Mainstreaming“ bekannt, jener Politikrichtung, mit welcher die Gleichstellung von Mann und Frau, nachdem bekannt wurde, dass nach der Durchsetzung der bloßen Gleichberechtigung noch Unterschiede geblieben sind, endlich erreicht werden soll. Folgerichtig wurde auch im hier durch die Bundesregierung zitierten § 1 Abs. 2 Bundesgleichstellungsgesetz festgelegt: „Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes sollen die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen.“<br />
Nun wird also auch das Zivildienstgesetz so geändert, dass sich niemand mehr diskriminiert fühlen wird.</p>
<p>Wirklich niemand?</p>
<p>Wohlweislich wurde ein Begriff nicht, wie es so schön modern heißt, „gegendert“, nämlich der für den, um den es im Gesetz hauptsächlich geht: Er heißt weiterhin „der Dienstpflichtige“, „der Dienstleistende“, der „Kriegsdienstverweigerer“.</p>
<p>Und so hat die Bundesregierung, mutmaßlich unabsichtlich, das Heuchlerische an ihrer eigenen Gleichstellungspolitik für jeden offensichtlich gemacht. Denn zwischen dem Zeugen, dem Bundesbeauftragten und dem Vertreter der Kirche fiel der Zivildienstleistende nicht weiter auf. Jetzt aber ist er der einzige im Gesetz, dem nicht sein weibliches Pendant an die Seite gestellt wird. Jeder, der einmal ins Gesetz schaut, sieht sofort, dass die Bundesregierung ihrem eigenen Gleichstellungsgesetz und -Anspruch nicht gerecht werden kann. Wie auch? Die Wehrpflicht, und mit ihr der Zivildienst, ist Ungleichbehandlung mit Verfassungsrang, und steht, wie das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgestellt hat, als gleichrangiges Spezialgesetz nicht im Widerspruch zum Grundrecht der Gleichbehandlung von Mann und Frau.</p>
<p>Machen wir uns nichts vor: Frau von der Leyen und ihre Kollegen können „gendern“, soviel sie wollen. Eine Gleichstellung der Geschlechter wird es in Deutschland nicht geben, solange es die Wehrpflicht gibt.</p>
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