CDU

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Tonlagen der Union, gestern und heute

In der Spitze der Union ist man sich einig, dass Guido Westerwelle mit dem Gedanken, Leistung sollte in Deutschland nicht als “Körperletzung” betrachtet werden, etwas ganz Schlimmes gesagt hat. Die Kanzlerin ließ ausrichten, dass sie die Wortwahl ihres Vizes für bedenklich halte, er wurde als Esel und Neidhammel  beschimpft, der CDU-Generalsekretär rügte ihn via “Süddeutsche Zeitung”: “Das ist nicht die Tonlage einer Volkspartei.”

Was auch immer die CDU gefahren sein mag, hier ein paar Zitate aus eine Zeit, als man auch in der Union noch sagen durfte, dass Sozialismus nicht funktioniert, auch nicht im Sozialstaat:

“Wer Hartz IV erhält, darf nicht nur herumgammeln, sondern muss dafür etwas als Gegenleistung erbringen. Und wenn er nur drei, vier Stunden etwas tut.” CDU/CSU-Fraktionschef Volker Kauder im Mai 2006

“Alle arbeitsfähigen Langzeitarbeitslosen müssen sich jeden Morgen bei einer Behörde zum Gemeinschaftsdienst melden.” Stefan Müller, arbeitsmarktpolitischer Obmann der Unionsfraktion im Bundestag, im Juni 2006

“Die Erhöhung der Hartz-IV-Sätze ist ein Anschub für die Tabak- und Spirituosenindustrie.” Der JU-Vorsitzende Philipp Missfelder im Februar 2008

Dekadenz beginnt mit Scheinheiligkeit. Hören wir also noch einmal die Union heute, in diesem Fall gesprochen von der bayerischen CSU-Sozialministerin Christine Haderthauer: «Im Grunde will sich doch jeder selbst ernähren können und nicht darauf angewiesen sein, dass sein Nachbar für ihn mitarbeitet. So wie allerdings Westerwelle nun Menschen gegeneinander ausspielt, die sich ihr Schicksal ja nicht ausgesucht haben, schadet Westerwelle dem Thema enorm.»

Grüne

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Die Grünen, der Sex und die Kinder

Zu den Vergangenheiten, die nicht vergehen wollen, gehören das Jahr 1968 und seine Folgen. Die Linke hat das Datum in den Rang einer zweiten Staatsgründung erhoben, weshalb nun bereits jedes Kleinstjubiläum von der Erlebnisgeneration mit Erinnerungsmärschen durch alle Medien begangen wird. Für die Rechte ist 1968 das Jahr, in dem sich Dunkelheit über Deutschland legte: So ziemlich alles, was in der Republik schief läuft, nimmt aus ihrer Sicht hier seinen Anfang, von steigenden Scheidungsraten bis zu Graffiti an Hauswänden. Insofern sind die jüngsten Erklärungen des Augsburger Bischofs Walter Mixa zum Missbrauch an katholischen Schulen, in denen er der „sogenannten sexuellen Revolution“ einen Teil der Schuld gibt, ein Beispiel der Traditionspflege. Man könnte sie als kuriose Zeiterscheinung abhaken, wenn nicht die aufgeregte Reaktion der Grünen und namentlich ihrer Parteivorsitzenden Claudia Roth („beispiellose Verhöhnung der Opfer”) Anlass geben würden, sich mit der Sache doch noch einmal genauer zu befassen.

Es ist nicht mehr vielen präsent, aber gerade die Grünen hatten zum Thema Sexualität und Kinder in ihrer Gründungsphase immer viel zu sagen, wenn auch nicht unbedingt in der Form, die heute noch zeitgemäß erscheint. Ein kleiner Gang ins Archiv belehrt einen zum Beispiel über einen Antrag der grünen Bundestagsfraktion vom Februar 1985, die Strafrechtsparagraphen 175 und 182 ersatzlos zu streichen, da diese „einvernehmliche sexuelle Kontakte“ mit Minderjährigen unter Strafe stellten und dadurch „die freie Entfaltung der Persönlichkeit“ behinderten. “Mädchen werden als willenlose Objekte männlicher Verführungskunst dargestellt”, heißt es in dem Gesetzentwurf, ”in der Norm drücken sich mithin bürgerliche Moralvorstellungen aus.”

Die Grünen in Nordrhein-Westfalen forderten im gleichen Jahr auf ihrem Programmparteitag in Lüdenscheid, dass “gewaltfreie Sexualität” zwischen Kindern und Erwachsenen generell nicht länger Gegenstand strafrechtlicher Verfolgung sein dürfe: Sie sei “im Gegenteil von allen Restriktionen zu befreien, die ihr in dieser Gesellschaft auferlegt sind”. Wie immer, wenn es gegen “gesellschaftliche Unterdrückung” geht, waren die Grünen auch hier ganz vorne mit dabei, in diesem Fall zur Befreiung derjenigen, “die gewaltfreie Sexualität mit Kindern wollen, dazu fähig sind und deren gesamte Existenz von einem Tag auf den anderen vernichtet wird, wenn bekannt wird, dass sie Beziehungen eingegangen sind, die wir alle als für beide Teile angenehm, produktiv, entwicklungsfördernd, kurz: positiv ansehen müssen.”

“Einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern müssen straffrei sein”, heißt es in einem Entschluss des Arbeitskreises “Kinder und Jugendliche” der Grünen Baden-Württemberg vom April 1985: “Da Kinder Menschen sind, hat niemand das Recht, sich unter welchem Vorwand auch immer über ihre Rechte auf Selbstbestimmung und persönliches Glück hinwegzusetzen.” Noch deutlicher formulierte es das Wahlprogramm der Alternativen Liste in Berlin: “Es ist unmenschlich, Sexualität nur einer bestimmten Altersstufe und unter bestimmten Bedingungen zuzubilligen. Wenn Jugendliche den Wunsch haben, mit Gleichaltrigen oder Älteren außerhalb der Familie zusammenzuleben, sei es, weil ihre Homosexualität von ihren Eltern nicht akzeptiert wird, sei es, weil sie pädosexuelle Neigungen haben, sei es aus anderen Gründen, muss ihnen die Möglichkeit dazu eingeräumt werden.”

Das alles ist längst Schnee von gestern, so wie es auch aus gutem Grund in Vergessenheit geraten ist, was Daniel Cohn-Bendit, grüne Gründungsfigur und Statthalter der Partei in Brüssel, 1976 über seine Zeit als Erzieher in einem Frankfurter Kindergarten zu berichten wusste: „Ich konnte richtig fühlen, wie die kleinen Mädchen von fünf Jahren schon gelernt hatten, mich anzumachen. Es ist kaum zu glauben. Meist war ich ziemlich entwaffnet. Es ist mir mehrmals passiert, dass einige Kinder meinen Hosenlatz geöffnet und angefangen haben, mich zu streicheln. Ich habe je nach Umständen unterschiedlich reagiert.“

Man soll Leuten nicht endlos ihre Sünden vorhalten – nur wäre es im Gegenzug ganz schön, wenn sie nicht gleich wieder in der ersten Reihe tanzen müssten, wenn es darum geht, von anderen Entschuldigungen zu verlangen.

Hartz IV, Teil 2

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Ihr Auftritt, Frau Künast!

Alle sind schrecklich empört über FDP-Vizekanzler Guido Westerwelle, weil der daran zu erinnern wagte, dass auf Dauer kein Sozialstaat funktionieren kann, wenn man ohne Arbeit mehr verdient als mit regelmäßiger Beschäftigung. Das gilt nun als schlimme “Beleidigung des schwächsten Teils der deutschen Bevölkerung”. Schon werden atemlos Entschuldigungen verlangt, wahrscheinlich dauert es keine 24 Stunden mehr, bis die ersten Rücktrittsforderungen eingehen (Ihr Auftritt, Frau Künast!).

Es gibt allerdings Grund zur Annahme, dass die veröffentlichte Meinung nicht der Mehrheitsstimmung entspricht. Die meisten Menschen, die klaglos ihre 40 Stunden pro Woche verrichten, obwohl sie damit nicht zu den Vielverdienern gehören, haben wenig Verständnis für Leute, die für sich und ihre Familie beschlossen haben, dass man auch ohne weitere Anstrengung über die Runden kommen kann. Ein Blick auf den Lohnzettel zeigt ihnen, was sie der Sozialstaat kostet: Bei vielen sind die Sozialabgaben längst höher als der Steueranteil, was eben daran liegt, dass die Zahl derer, die diese noch entrichten, laufend kleiner wird.

Die Redaktion von “Spiegel Online” hat zu meinem Kommentar zum Thema eine Reihe einschlägiger Äußerungen des FDP-Vorsitzenden gestellt. Darunter finden sich Sätze wie: “Empfänger sind in aller Munde, doch die, die alles bezahlen, finden kaum Beachtung.” Was für eine Politikerin wie Renate Künast “Sozialhetze” ist, empfinden viele Menschen, die einem normalen Beruf nachgehen, also nicht in der einen oder anderen Weise von Steuergeldern leben, als durchaus zutreffende Beschreibung der Situation.

Hartz IV

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Bücher statt Schnaps

Es ist schön, wie sich (fast) alle über das Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassunsgerichts freuen: Lob wohin man sieht. Die Wohlfahrtsverbände freuen sich, weil aus ihrer Sicht nun endlich klar ist, dass die Regelsätze steigen müssen. Die Grünen haben im Überschwang gleich einen Antrag für den Bundestag beschlossen, die monatliche Zuweisung für jeden Erwachsenen von 359 auf 420 Euro anzuheben, gewissermaßen im Vorgriff auf die anstehende Reform. Und für die Bundesregierung freut sich Arbeitsministerin Ursula von der Leyen, die nun die Chance eröffnet sieht, endlich mehr für die Kinder aus Unterschichtsfamilien zu tun.

Denn darum geht es ja in erster Linie im Verfassungsgerichtsurteil: Kinder aus bedürftigen Familien, und hier sind vor allem Schulkinder gemeint, sollen nicht darunter leiden müssen, dass ihre Eltern von staatlichen Alimentationen leben. “Notwendige Aufwendungen zur Erfüllung schulischer Pflichten gehören zu ihrem existentiellen Bedarf”, heißt es im Urteil. “Ohne Deckung dieser Kosten droht hilfebedürftigen Kindern der Ausschluss von Lebenschancen, weil sie ohne Erwerb der notwendigen Schulmaterialien wie Schulbücher, Schulhefte oder Taschenrechner die Schule nicht erfolgreich besuchen können.” Da kann man nicht widersprechen.

Die Frage ist nur, wie sich sicher stellen lässt, dass die Kinder, um die es hier geht, in Zukunft auch wirklich in den Besitz von Büchern und Heften gelangen. Tatsächlich sind Kinder ja in vielen Unterschichtsfamilien eine entscheidende Einnahmequelle; die staatlichen Leistungen, die an Nachwuchs gebunden sind, machen den Unterschied zwischen einem  Studentenleben (359 Euro für einen Alleinstehenden, plus Unterkunft) und einem Einkommen, das sich mit einfacher Arbeit in Deutschland oft gar nicht mehr erreichen lässt (2000 Euro netto für eine vierköpfige Familie; mal etwas mehr, mal etwas weniger, abhängig vom Wohngeld). Wer Näheres zum Zusammenhang zwischen wohlfahrtsstaatlichen Zuwendungen und der Kinderzahl erfahren will, sei an dieser Stelle auf einen Artikel in der “FAS” mit entsprechendem Zahlenmaterial verwiesen.

Zu den Fragen, die das Verfassungsgericht leider nicht beantwortet hat, gehört die, warum Hartz-IV-Familien offenbar nicht gelingt, was in Familien mit dem Einkommen einer Verkäuferin oder eines Möbelpackers selbstverständlich angenommen wird, nämlich den Nachwuchs mit den nötigen Schulmaterialien auszustatten. Es spricht in jedem Fall sehr viel mehr für die Annahme, dass eine Erhöhung der Regelsätze sofort der Haushaltskasse zufließen würde (vulgo Schnaps, McDonalds und Unterhaltungselektronik) als in Investitionen in eine erfolgreiche Schulkarriere. Das scheint übrigens auch den Richtern in Karlsruhe bewusst zu sein, deshalb haben sie in ihrem Urteil dem Gesetzgeber ausdrücklich den Weg eröffnet, den festgestellten Mehrbedarf statt durch Geld- auch durch Sach- oder Dienstleistungen zu sichern. Man kann sich jetzt schon auf den Aufschrei der Sozialstaatsfraktion vorbereiten, sollte sich die Bundesregierung diesen Hinweis zu Herzen nehmen – dem vielbeschworenen Kindeswohl wäre es zweifellos dienlich.